Zonenplan Siedlung

Der Regierungsrat hat am 13. Februar 2007 die revidierte Zonenplanung genehmigt, die am 20. März 2006 durch die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen wurde.
Dabei hat er kleine Korrekturen an den Reglementen vorgenommen und gewisse Ausnahmen gemacht, die eine Nachbearbeitung erfordern. Dies betrifft einen Teil der Wohn- und Geschäftszone WG3 entlang der Hauptstrasse und bei der Mühle sowie die Zentrumszone an der Dorfgasse. Für diese Bereiche wird vom Kanton eine Überarbeitung der Bauvorschriften verlangt. Der genaue Umfang der Ausnahmen kann aus den genehmigten Dokumenten (Zonenplan und Reglemente) sowie im Genehmigungsentscheid des Regierungsrates auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die von den Ausnahmen direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden mit eingeschriebenem Brief orientiert.
Damit ist für den grössten Teil des Siedlungsgebietes die Revision der Zonenplanung abgeschlossen. Künftige Bauvorhaben werden jetzt nach den neuen Zonenvorschriften bewilligt. Die genehmigten Planungsdokumente können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.niederdorf.ch eingesehen werden.
Für die noch nicht genehmigten Teile des Zonenplanes gelten vorläufig die bisherigen Vorschriften. Der Gemeinderat wird zusammen mit der Bau- und Planungskommission sowie dem Planer alles daran setzen, dass dort die vom Kanton verlangte Nachbearbeitung bald abgeschlossen werden kann und damit für das ganze Siedlungsgebiet die neue Zonenplanung Gültigkeit bekommt.

Downloads